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Neue Regeln für Umweltwerbung: Was Handwerksbetriebe jetzt beachten sollten



Neue Regeln für Umweltwerbung im Handwerk

EmpCo-Regelungen seit dem 27. September 2026 – konkrete und belegbare Aussagen sind gefragt

Nachhaltigkeit gehört für viele Handwerksbetriebe längst zum Alltag. Reparieren, Sanieren, ressourcenschonendes Arbeiten oder der Einsatz energieeffizienter Technik sind Leistungen, die auch weiterhin gegenüber Kundinnen und Kunden kommuniziert werden dürfen.

Seit dem 27. September 2026 gelten jedoch neue Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die sogenannten EmpCo-Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden oder nicht ausreichend belegten Umweltversprechen schützen.

Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimaneutral“ können problematisch sein, wenn nicht klar erkennbar ist, worauf sich die Aussage bezieht und wie sie belegt werden kann. Statt pauschaler Aussagen sind daher konkrete Angaben empfehlenswert – beispielsweise zum Recyclinganteil eines Materials, zur Energieeffizienz einer Anlage oder zur Herkunft verwendeter Rohstoffe.

Besondere Vorsicht gilt bei Begriffen wie „klimaneutral“ oder „CO?-neutral“, insbesondere wenn diese auf Kompensationsmaßnahmen oder den Erwerb von CO?-Zertifikaten zurückzuführen sind. Auch Zukunftsversprechen zur Klimaneutralität müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Darüber hinaus sollten Betriebe verwendete Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel überprüfen. Eigene oder nicht ordnungsgemäß zertifizierte Siegel können rechtlich problematisch sein.

Handwerksbetriebe sollten deshalb ihre Webseiten, Social-Media-Auftritte, Flyer, Anzeigen, Fahrzeugbeschriftungen, Angebote und Produktbeschreibungen auf entsprechende Aussagen überprüfen.

Die neuen Regelungen bedeuten nicht, dass nachhaltige Leistungen verschwiegen werden müssen. Im Gegenteil: Konkrete, transparente und belegbare Angaben machen die Leistungen des Handwerks sichtbar und schaffen Vertrauen.

Weitere Informationen und eine Handreichung stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bereit.

Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.


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